ARRI ARRI T 2 Work Light User Manual


 
L5.40731.D
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Sicherheitsmerkblatt: ARRI-Scheinwerfer
Die folgende Anleitung dient dazu, Ihnen den sicheren Umgang mit Scheinwerfern zu ermöglichen. Die Benutzung der
Scheinwerfer, Scheinwerfersysteme und des Zubehörs darf nur durch Personen erfolgen, die für diese Art der Tätigkeiten
befähigt sind. Die Benutzung ist ausschließlich für den Zweck der professionellen Beleuchtung entsprechend der jeweils
gültigen Bedienanleitung vorgesehen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
sowie die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Berufsgenossenschaften (z.B. BGI 810 -1, -3 u. -4 sowie BGV A1).
1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen zum Betrieb von Scheinwerfersystemen
Für den sicheren Betrieb von Scheinwerfern sind neben den Hinweisen in der Bedienanleitung zusätzliche
Sicherheitsanforderungen zu beachten.
a) Sicherheitsanforderungen beim Transport, Inbetriebnahme und Betrieb von Scheinwerfern
Bei Arbeiten mit Scheinwerfern wird empfohlen, geeignete Schutzkleidung zu tragen um Verletzungen und
Verbrennungen vorzubeugen.
Beachten Sie beim Tragen und Heben von Scheinwerfern und Zubehör das jeweilige Gewicht und
berücksichtigen Sie die von den Berufsgenossenschaften in der BGI 810-1 empfohlenen Maßnahmen.
Vermeiden Sie beim Verlegen der Anschlusskabel mögliche Stolpergefahren für Personen oder Beschädigungen
durch Fahrzeuge mittels geeigneter Kennzeichnung oder Abdeckung.
b) Sicherheitsanforderungen bezüglich elektrischer Gefährdung:
Das Scheinwerfersystem und dessen elektrische Schutzeinrichtung ist vor jedem Einsatz zu prüfen.
Die Fehlerfreiheit der Spannungsversorgung und deren Schutzeinrichtungen ist vor dem Anschluss des
Scheinwerfersystems sicherzustellen (z.B. Erdungsleitung, Sicherungsautomat).
Für den sicheren Betrieb des Scheinwerfers können weitere besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, wie
zum Beispiel:
- der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Differenzstromschutzeinrichtungen RCD)
- die Verwendung von Schutzkleinspannung, Schutztrennung oder Schutzisolierung
- das Einbeziehen in den Potenzialausgleich, wenn dies aus sicherheitstechnischen
Gründen erforderlich wird.
c) Sicherheitsanforderungen bezüglich Brand, Verbrennung und Strahlung (UV, VIS, IR)
Beachten Sie die auf dem Typenschild bzw. in der Bedienanleitung angegebenen Mindestabstände, damit sich
Licht- und Wärmestrahlung gefahrlos ausbreiten kann. Sie vermeiden so Personen- und Sachschäden.
Brand und Verbrennungsgefahr
Scheinwerfer müssen ausreichend weit von brennbarem Material entfernt sein. Der angegebene Mindestabstand
vom Scheinwerfer bezieht sich auf eine max. Temperatur von 90°C am zu beleuchtenden Objekt in Spot-Fokus.
Lüftungsöffnungen am Scheinwerfer dürfen nicht abgedeckt sein.
Scheinwerfergehäuse können hohe Temperaturen annehmen. Treffen Sie Schutzmaßnahmen gegen
Manipulation am Scheinwerfer und Verbrennungsgefahr für Personen, zum Beispiel im Handbereich bis zu
einer Höhe von 2,5 m über Fußbodenniveau.
Beachten Sie die Mindestabstände beim Fokussieren eng gebündelter Lichtstrahlen auf brennbare
Gegenstände.
Bei Überschreiten des in der Bedienanleitung und dem Typenschild des Scheinwerfers angegebenen
Neigungswinkels besteht Überhitzungsgefahr des Scheinwerfers.
Geschlossene Flügeltore oder Jalousien können zu einer Überhitzung im Scheinwerfer führen.
Gefahr durch Strahlung (UV, VIS, IR)
Die UV-Strahlung von Tageslichtscheinwerfern kann bei Personen und Tieren zu gesundheitlichen Schäden
führen (z.B. Sonnenbrand). Die in der Bedienanleitung und auf dem Typenschild der Scheinwerfer angegebenen
Mindestabstände gelten bei Aufenthalt im eng gebündelten Lichtkegel des Scheinwerfers bei einer Verweildauer
von höchstens acht Stunden pro Tag.
Beachten Sie, dass Blendung durch Scheinwerfer zu einer unmittelbaren Herabsetzung der Sehfunktion und
somit zu Unfällen führen kann (z. B. bei Treppenabsätzen, Straßenverkehr, durch Blitzen).
Halten Sie beim Durchleuchten von Glasflächen, Fenstern und Dekoflächen ausreichende Abstände ein, da
diese Materialien bei übermäßiger Erwärmung bersten können und Splitter ein Verletzungsrisiko darstellen.
2. Hinweise zur Benutzung der Scheinwerfer
Zum Betrieb müssen Scheinwerfer angemessen montiert, platziert, gesichert und überwacht sein.
a) Scheinwerfer im Innen- bzw. Außenbereich und bei besonderen Umgebungseinflüssen
(Nässe, Staub, Fremdkörper)
Der Schutzgrad (IP-Code) des Scheinwerfers muss den Umgebungseinflüssen (Staub, Nässe, Regen) entsprechend
ausgelegt sein. Mindestens erforderliche IP Kennziffer für Scheinwerfer sind:
Schutzgrad IP x0 in Innenräumen wie Theater, Studios oder im sonnigen Außenbereich
Schutzgrad IP x1 (tropfwassergeschützt) in feuchten und nassen Bereichen und Räumen sowie
geschützten Anlagen im Freien
Schutzgrad IP x3 (sprühwassergeschützt) in ungeschützten Anlagen im Freien.
Bei Scheinwerfern einschließlich aller Komponenten ohne ausreichenden Schutzgrad ist eine Ausstattung mit geeignetem
zusätzlichen Schutz erforderlich wie z. B. witterungsgeschützte Aufstellung, Schutzdach oder Abdeckungen. Dabei ist auf
ausreichende Ableitung der durch den Scheinwerfer erzeugten Wärme zu achten.