Wagner SprayTech 7000 Paint Sprayer User Manual


 
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Super Finish 7000
PRÜFUNG DES GERÄTES
nach den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der
Berufsgenossenschaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate,
durch Sachkundige daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer Be-
trieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten In-
betriebnahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpichtet, das Gerät zur Prüfung anzumel-
den.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der Firma
WAGNER
(Diese Vorschrift gilt vorrangig in Deutschland)
WICHTIGER HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet
der Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn alle Teile vom
Hersteller stammen oder von diesem freigegeben wurden,
bzw. die Geräte sachgemäß montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremden Zubehör und Ersatzteilen kann
die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in extremen Fällen
kann von den zuständigen Behörden (Berufsgenossenschaft
und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des gesamten Ge-
rätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
ENTSORGUNGSHINWEIS
Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG zur Entsor-
gung von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nati-
onales Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu
entsorgen, sondern muss der umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden!.
.
Ihr Wagner - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handels-
vertretungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht
entsorgt. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer
Service-Stützpunkte, bzw. Handelsvetretungen oder direkt
an uns.
GARANTIEERKLÄRUNG
24 Monate, bei Zweischichtbetrieb 12 Monate, bei Drei-
schichtbetrieb 6 Monate
Für dieses Gerät leisten wir Werksgarantie in folgendem Um-
fang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl
ausgebessert oder neu geliefert, die sich innerhalb von 24
Monaten bei Einschicht-,12 Monaten bei Zweischicht- oder 6
Monaten bei Dreischichtbetrieb seit Übergabe an den Käufer
infolge eines vor dieser Übergabe liegenden Umstandes – ins-
besondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoe
oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ih-
rer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt erweisen.
Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach unserer Ent-
scheidung das Gerät oder Einzelteile hiervon ausgetauscht
werden. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbeson-
dere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden
von uns getragen, es sei denn, dass sich die Aufwendungen
erhöhen, weil das Gerät nachträglich an einen anderen Ort als
den Sitz des Bestellers verbracht worden sind.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch fol-
gende Gründe mit verursacht worden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch
Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder
Wartung, ungeeignete Beschichtungsstoe, Austauschwerk-
stoe und chemische, elektrochemische oder elektrische
Einüsse, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von
uns zurückzuführen sind. Schmirgelnde Beschichtungsstoe,
wie beispielsweise Mennige, Dispersionen, Glasuren, üssige
Schmirgel o.ä. verringern die Lebensdauer von Ventilen, Pa-
ckungen, Spritzpistole, Düsen, Zylinder, Kolben usw.. Hierauf
zurückzuführende Verschleißerscheinungen sind durch diese
Garantie nicht gedeckt.
Komponenten die nicht von Wagner hergestellt wurden, un-
terliegen der ursprünglichen Herstellergarantie.
Der Austausch eines Teils verlängert nicht die Garantiezeit des
Gerätes.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
Oensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlustes der
Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Ge-
rätes schriftlich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Garantie durch ein Vertragsunter-
nehmen erfüllen zu lassen.
Die Leistung der Garantie ist abhängig vom Nachweis durch
Rechnung und Lieferschein. Ergibt die Prüfung, dass kein Ga-
rantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu Lasten des Käu-
fers.
Klargestellt wird, dass diese Garantieerklärung keine Ein-
schränkung der gesetzlichen, bzw. der durch unsere allgemei-
nen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarten Ansprü-
che darstellt.
J. Wagner GmbH
Änderungen vorbehalten ∙ Printed in Germany
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prüfung des g er ätes / hInwe Is z ur produkthaftung / entsorgungsh Inwe Is / gar ant Ieerkl ärung